Pflegeleistungen
- Ganzkörperpflege
- Baden / Duschen
- Haar- und Nagelpflege
- Lagern / Mobilisieren / Betten machen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme / Nahrungszubereitung
- Verabreichen von Sondennahrung
- Hilfe bei Blasen / Darmentleerung / Stomapflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung, z.B. beheizen der Wohnung
- Einkaufen
Verhinderungspflege
kann bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden – wenn Sie wegen Urlaub, Krankheit oder eigenen Terminen die Pflege oder Betreuung Ihres Angehörigen nicht selber durchführen können.
Entlastungsleistungen nach §45b SGB X
- körperbezogene Pflegemaßnahmen (nur für Pflegegrad 1 möglich)
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen
- Hilfen bei der Haushaltsführung
dafür steht Ihnen ein monatlicher Betrag von 125,- Euro zur Verfügung, der sich bis zum 30.06. des Folgejahres ,anspart‘.
Pflegegutachten nach §37 SGB XI
Ärztlich verordnete Behandlungspflege
- kontrollierte Verabreichung von Medikamenten
- Richten von Medikamenten in Wochenbox
- Blutzuckerkontrolle
- Injektionen verabreichen
- Blutdruckmessung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Verbandswechsel (z.B. Dekubitus, Ulcus cruris)
- Katheterversorgung und Wechsel
- PEG – Versorgung
- Versorgung von Trachealkanülen
- Kompressionsverbände anlegen/abnehmen
- uvm.
Zusatz:
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichem Gespräch und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.