Leistungen

Pflegeleistungen

  • Ganzkörperpflege
  • Baden / Duschen
  • Haar- und Nagelpflege
  • Lagern / Mobilisieren / Betten machen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme / Nahrungszubereitung
  • Verabreichen von Sondennahrung
  • Hilfe bei Blasen / Darmentleerung / Stomapflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung, z.B. beheizen der Wohnung
  • Einkaufen

Verhinderungspflege

kann bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden – wenn Sie wegen Urlaub, Krankheit oder eigenen Terminen die Pflege oder Betreuung Ihres Angehörigen nicht selber durchführen können.

Entlastungsleistungen nach §45b SGB X

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen (nur für Pflegegrad 1 möglich)
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Hilfen bei der Haushaltsführung

dafür steht Ihnen ein monatlicher Betrag von 125,- Euro zur Verfügung, der sich bis zum 30.06. des Folgejahres ,anspart‘.

Pflegegutachten nach §37 SGB XI

Ärztlich verordnete Behandlungspflege

  • kontrollierte Verabreichung von Medikamenten
  • Richten von Medikamenten in Wochenbox
  • Blutzuckerkontrolle
  • Injektionen verabreichen
  • Blutdruckmessung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Verbandswechsel (z.B. Dekubitus, Ulcus cruris)
  • Katheterversorgung und Wechsel
  • PEG – Versorgung
  • Versorgung von Trachealkanülen
  • Kompressionsverbände anlegen/abnehmen
  • uvm.

Zusatz:

Wir beraten Sie gerne in einem persönlichem Gespräch und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.